EU-Entgelttransparenzgesetz 2026

Entgelttransparenzgesetz 2026: Wie gut ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Finden Sie es in 2 Minuten heraus – mit unserem kostenlosen Schnellcheck. Ohne Juristendeutsch.

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Wie gut sind Sie vorbereitet?

6 Fragen, 2 Minuten – finden Sie heraus, wo Ihr Unternehmen steht.

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Haben Sie dokumentierte Gehaltskriterien für alle Positionen in Ihrem Unternehmen?

Das Gesetz verlangt objektive, geschlechtsneutrale Kriterien für die Festlegung von Gehältern.

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Wurde in Ihrem Unternehmen eine Analyse geschlechtsspezifischer Gehaltsunterschiede durchgeführt?

Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass keine geschlechtsbezogene Lohndiskriminierung vorliegt.

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Gibt es einen definierten Prozess, wenn ein Mitarbeitender Auskunft über vergleichbare Gehälter verlangt?

Ab Juni 2026 haben alle Mitarbeitenden ein individuelles Auskunftsrecht – Sie müssen innerhalb von 2 Monaten antworten.

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Haben Sie einen Plan, falls bei einer Prüfung Gehaltsunterschiede festgestellt werden?

Bei ungerechtfertigten Unterschieden drohen rückwirkende Nachzahlungen und Schadensersatz ohne Obergrenze.

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Können Sie bei einer Prüfung nachweisen, dass Ihre Gehaltsentscheidungen auf objektiven Kriterien basieren?

Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber – nicht beim Mitarbeitenden.

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Wissen Sie, welche konkreten Fristen und Sanktionen das neue Gesetz für Ihr Unternehmen vorsieht?

Die EU-Richtlinie bringt umsatzabhängige Bußgelder und erweiterte Veröffentlichungspflichten.

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Ihre Ergebnisse
Nicht geprüft in diesem Schnellcheck:
Gehaltsbänder und Vergleichsgruppen korrekt bilden
Führungskräfte schulen und Kommunikationsleitfaden erstellen
Beweislastumkehr vorbereiten und Reaktionsplan erstellen
... und über 50 weitere Prüfpunkte

Neue Pflichten ab 7. Juni 2026 – für alle Arbeitgeber

Die EU-Richtlinie verschärft das bisherige Entgelttransparenzgesetz erheblich. Was bisher nur für große Unternehmen galt, betrifft jetzt alle.

Jeder darf fragen – Sie müssen antworten

Mitarbeitende können Auskunft verlangen, was vergleichbare Kollegen verdienen. Ohne dokumentierte Gehaltsstruktur stehen Sie ohne Antwort da.

Beweislast liegt bei Ihnen

Bei Verdacht auf Lohnungleichheit müssen Sie beweisen, dass Ihre Gehälter fair sind. Nicht der Mitarbeitende.

Nachzahlungen und Bußgelder

Wer nicht vorbereitet ist, riskiert rückwirkende Gehaltsnachzahlungen, Schadensersatz ohne Obergrenze und umsatzabhängige Bußgelder.

Stefan Schulz im persönlichen Beratungsgespräch Stefan und Michaela Schulz

In 10 Minuten wissen, wo Sie stehen

Unsere Checkliste fasst alle neuen Pflichten auf einen Blick zusammen. Verständlich, ohne Juristendeutsch. Sie sehen sofort, was bis Juni 2026 erledigt sein muss und wo Ihr Unternehmen heute steht.

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Punkt für Punkt durchgehen. Nach 10 Minuten wissen Sie, wo Ihr Unternehmen heute steht.

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Gezielt umsetzen

Eigenständig oder mit unserer Begleitung. Auf Wunsch klären wir offene Fragen im kurzen Update-Gespräch.

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Video-Reihe mit Arbeitsrechtsanwalt Axel Pöppel

Stefan Schulz und Rechtsanwalt Axel Pöppel beleuchten die wichtigsten Aspekte des Entgelttransparenzgesetzes – verständlich und mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Video: Entgelttransparenz verstehen
Stefan Schulz & RA Axel Pöppel
Teil 1: Was passiert, wenn ein Mitarbeiter Auskunft verlangt?
Ansehen →
Video: Umsetzung in der Praxis
Stefan Schulz & RA Axel Pöppel
Teil 2: Auskunftsrecht richtig umsetzen – 3 entscheidende Schritte
Ansehen →
Video: Häufige Fehler vermeiden
Stefan Schulz & RA Axel Pöppel
Teil 3: Beweislastumkehr – Kosten und Risiken im Praxisbeispiel
Ansehen →

Die Menschen hinter Recruiting Impulse

Stefan und Michaela Schulz – Recruiting Impulse

Michaela & Stefan Schulz

Gründer von Recruiting Impulse · Seit 2017

Wir achten konsequent auf rechtssichere Formulierungen und Prozesse. Das EU-Entgelttransparenzgesetz ist für viele Betriebe ein neues Thema. Für uns ist es ein zusätzlicher Hebel, um Arbeitgeberangebote klarer, fairer und überzeugender zu machen. Transparente Gehaltsbänder und sauber dargestellte Benefits schaffen Vertrauen und reduzieren Reibungsverluste im Recruiting.

Seit 2017 positionieren wir Unternehmen so, dass die passenden Kandidaten gezielt angesprochen werden. Klare Angebote, klare Kommunikation und ein Prozess, der langfristig funktioniert.

Einfach. Schnell. Verständlich.
Noch Fragen zum Entgelttransparenzgesetz?

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Das Entgelttransparenzgesetz hat zum Ziel, den Grundsatz von gleichem Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit zwischen Männern und Frauen verbindlich durchzusetzen. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Gehaltsstrukturen nachvollziehbar zu machen, damit individuelle Unterschiede auf objektiven Kriterien beruhen und nicht auf dem Geschlecht. Es verbietet ausdrücklich unmittelbare und mittelbare Entgeltbenachteiligungen wegen des Geschlechts.
Das reformierte Entgelttransparenzgesetz 2026 wird durch die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 in deutsches Recht umgesetzt und führt zu deutlich mehr Offenlegung, Pflichten und Kontrollen für Arbeitgeber. Das Thema ist sehr umfangreich – wir informieren Sie gerne im Detail, worauf es für Sie ankommt.
Ja. Die neue EU-Richtlinie (2023/970) gilt für alle Arbeitgeber – unabhängig von der Unternehmensgröße. Das bisherige deutsche Gesetz von 2017 galt nur für Unternehmen ab 200 Mitarbeitenden. Die neue Richtlinie erweitert den Geltungsbereich erheblich.
Vergütungskriterien für alle Positionen definieren und dokumentieren, geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede analysieren, einen Prozess für Auskunftsanfragen einrichten und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen. Unsere Checkliste führt Sie Punkt für Punkt durch alle Anforderungen.
Bußgelder, Schadensersatzansprüche und rückwirkende Gehaltsnachzahlungen. Besonders kritisch: Die Beweislastumkehr – bei einem Verdacht auf Lohnungleichheit müssen Sie als Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
Nein. Die Checkliste ist bewusst in klarer, verständlicher Sprache geschrieben – ohne Juristendeutsch. Sie wurde für Geschäftsführer und HR-Verantwortliche entwickelt.
Die Checkliste ist kostenlos. E-Mail-Adresse eingeben, sofort als PDF erhalten.
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